Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.532 Anfragen

Kollision beim Spurwechsel - Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kommt es im Zusammenhang mit einem Spurwechsel zu einer Kollision zwischen dem die Spur wechselnden Fahrzeug und einem sich bereits auf der Zielspur befindlichen Fahrzeug, so kann der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, dass der Unfall auf einem schuldhaften Verstoß des Spurwechslers gegen seine Pflichten aus § 7 Abs. 5 S. 1 StVO beruht.

Die für die Annahme eines Anscheinsbeweises erforderliche Typizität entfällt dabei nicht dadurch, dass es sich um einen Spurwechsel im Reißverschlussverfahren handelt.

Im Rahmen der nach § 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG vorzunehmenden Haftungsverteilung tritt in Fällen des Verstoßes gegen die äußerste Sorgfalt fordernde Vorschriften wie § 7 Abs. 5 StVO die allgemeine Betriebsgefahr regelmäßig zurück (vgl. KG, 30.05.2005 - Az: 12 U 82/04). Das gilt auch für Verstöße gegen § 7 Abs. 5 S. 1 StVO im Rahmen des Reißverschlussverfahrens (entgegen AG Dortmund, 23.02.2010 - Az: 423 C 12873/09)


OLG München, 21.04.2017 - Az: 10 U 4565/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant