Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.777 Anfragen

Mitberücksichtigung der „halben Vorfahrt“ bei einem Verkehrsunfall

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Verkehrsunfall ist auch für den vorfahrtberechtigten Fahrer nicht unabwendbar, wenn er seinerseits anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewähren müsste, sich der Unfallstelle aber mit mehr als nur mäßiger Geschwindigkeit nähert.

Zur Bestimmung der angemessenen Annäherungsgeschwindigkeit ist auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls abzustellen - insbesondere drauf, ob es sich um eine unübersichtliche und schlecht einsehbare Kreuzung bezogen auf die zu beachtende Vorfahrt des von rechts kommenden Verkehrs handelt.

Die Überschreitung der angemessenen Annäherungsgeschwindigkeit kann zu einer Mithaftungsquote von 30% führen.


OLG Frankfurt, 30.11.2017 - Az: 3 U 183/16

ECLI:DE:OLGHE:2017:1130.3U183.16.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant