Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.024 Anfragen

Diesel-Abschaltautomatik: Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es um einen gebrauchten Audi A4 mit manipulierter Abgassoftware, welcher (teilweise) fremdfinanziert wurde.

Dem Käufer ist nach Ansicht des Gerichts ein Schaden entstanden, der auf ein Fehlverhalten der Volkswagen AG zurückzuführen ist. Das Fehlverhalten von VW ist als sittenwidrig einzustufen.

VW muss sich das Wissen seiner Repräsentanten im Zusammenhang mit der Haftung nach § 826 zurechnen lassen. Das Verhalten der Repräsentanten war auch vorsätzlich. VW hat im Streitfall die Kenntnis seiner Repräsentanten nicht ausreichend bestritten und damit seiner sekundären Darlegungslast nicht genügt.

Vom Schaden abzuziehen war ein Nutzungsersatz - vorliegend für eine Nutzung von 300.000 km. Der Schadenersatz war mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Da das Fahrzeug teilweise fremdfinanziert wurde wurden diese Kosten ebenfalls berücksichtigt und Zinsen in Höhe von 4% seit Erwerb gemäß § 849 BGB zugesprochen.

Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


LG Stuttgart, 04.06.2019 - Az: 12 O 507/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld