Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.778 Anfragen

Wiederholte Werkstattbesuche als Beweis für das Scheitern der Nachbesserungsversuche?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Voraussetzung für einen wirksamen Rücktritt von dem geschlossenen Kaufvertrag ist nach §§ 433, 434, 437 Nr. 2, 323 BGB neben einem Sachmangel, dass erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt wurde (§ 323 Abs. 1 BGB).

Eine Fristsetzung ist vorliegend unstreitig nicht erfolgt, weshalb ein Rücktritt nur dann in Betracht kommt, wenn die Fristsetzung nach § 323 Abs. 2 BGB bzw. § 440 BGB entbehrlich war.

Strittig war, ob die Nacherfüllung nach § 440 BGB als fehlgeschlagen anzusehen war, weshalb ein Rücktritt ohne Fristsetzung hätte erfolgen können.

Nach § 440 Satz 2 BGB gilt eine Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant