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Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags wenn der Wagen nicht startet
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es handelt sich um einen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigenden Mangel, wenn ein Gebrauchtwagen an einem Thermostatgehäuse einen technischen Fehler aufweist, der dazu führt, dass der Motor auch nach mehreren Reparaturversuchen verschiedener Vertragswerkstätten nicht startet. Die Reparaturversuche sind dem Verkäufer zurechenbar, wenn die Vertragswerkstätten von einem Servicemobil des Herstellers ausgewählt werden.
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H.Bodenhöfer , Dillenburg