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Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags wenn der Wagen nicht startet

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es handelt sich um einen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigenden Mangel, wenn ein Gebrauchtwagen an einem Thermostatgehäuse einen technischen Fehler aufweist, der dazu führt, dass der Motor auch nach mehreren Reparaturversuchen verschiedener Vertragswerkstätten nicht startet. Die Reparaturversuche sind dem Verkäufer zurechenbar, wenn die Vertragswerkstätten von einem Servicemobil des Herstellers ausgewählt werden.

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H.Bodenhöfer , Dillenburg