Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.409 Anfragen

Fehlende Parkscheibe - Anspruch auf Unterlassungserklärung des Halters?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Das Abstellen des Fahrzeugs auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz ohne Auslegung des Parkscheins stellt eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB dar. Das Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück stellt eine verbotene Eigenmacht im Sinne der Vorschrift auch dann dar, wenn das Parken überhaupt nicht erlaubt ist, sondern auch dann, wenn das Parken an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.

Vorliegend hatte der Parkplatzeigentümer die Besitzüberlassung in den Einstellbedingungen vom Auslegen einer Parkscheibe abhängig gemacht. Diese waren anhand wenigstens eines Schildes an einem Laternenpfahl auch dann hinreichend erkennbar, wenn es in einer nicht näher bezeichneten relativen Höhe angebracht war.

Soweit der Fahrzeughalter mit Nichtwissen bestreitet, dass der Fahrer keine Parkscheibe ausgelegt habe, ist das Bestreiten gem. § 138 Abs. 4 ZPO nicht zulässig. Auch wenn dieser Vorgang kein Gegenstand der Wahrnehmung einer Partei war, so ist sie aber eine Erkundigungspflicht, wenn die maßgebenden Tatsachen Personen bekannt sind, die im Verantwortungsbereich der Partei tätig geworden sind. Der Halter kann sich deshalb nicht darauf zurückziehen, ihm seien der Fahrer und die Frage des Auslegens der Parkscheibe durch ihn unbekannt. Vielmehr hätte er sich wenigstens bei den als Fahrern seines Fahrzeugs, die bei Privatfahrzeugen regelmäßig auch überschaubar sind, in Betracht kommenden Personen nach diesen Umständen erkundigen müssen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler