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Widerruf der Fahrerlaubnis im begleiteten Verfahren nach Eintritt der Volljährigkeit

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Widerruf der Fahrerlaubnis nach § 6e Abs. 2 Satz 1 StVG wird nicht durch die Vollendung des 18. Lebensjahres des Fahranfängers ausgeschlossen.

Der in dem unbegleiteten Fahren liegende Verstoß gegen § 6e Abs. 1 Nr. 2 StVG rechtfertigt regelmäßig die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufsbescheides.


OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - Az: 12 ME 169/17

ECLI:DE:OVGNI:2017:0811.12ME169.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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