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Widerruf der Fahrerlaubnis im begleiteten Verfahren nach Eintritt der Volljährigkeit

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Widerruf der Fahrerlaubnis nach § 6e Abs. 2 Satz 1 StVG wird nicht durch die Vollendung des 18. Lebensjahres des Fahranfängers ausgeschlossen.

Der in dem unbegleiteten Fahren liegende Verstoß gegen § 6e Abs. 1 Nr. 2 StVG rechtfertigt regelmäßig die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufsbescheides.


OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - Az: 12 ME 169/17

ECLI:DE:OVGNI:2017:0811.12ME169.17.00

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