Im zu entscheidenden Fall hat das Gericht VW zur Rückzahlung des Kaufpreises eines VW Passat Variant Kombi 2.0 TDI gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt. Das mit der Abschalteautomatik ausgestattete Fahrzeug war vom späteren Kläger gebraucht erworben wurden, als der Dieselskandal noch nicht bekannt war.
Der Fahrzeugkäufer gab an, dass er das Fahrzeug nicht erworben hätte, sei das Vorhandensein der Abschalteautomatik bekannt gewesen. Das Gericht gab dem Kläger Recht - VW habe eine sittenwidrige Schädigung begangen, wobei die hohe Zahl der betroffenen Dieselkunden und die dadurch zum Ausdruck kommende Skrupellosigkeit des Herstellers maßgeblich zu dieser Beurteilung beigetragen hatte.
Der Fahrzeugkäufer gab an, dass er das Fahrzeug nicht erworben hätte, sei das Vorhandensein der Abschalteautomatik bekannt gewesen. Das Gericht gab dem Kläger Recht - VW habe eine sittenwidrige Schädigung begangen, wobei die hohe Zahl der betroffenen Dieselkunden und die dadurch zum Ausdruck kommende Skrupellosigkeit des Herstellers maßgeblich zu dieser Beurteilung beigetragen hatte.
LG Stuttgart, 09.04.2019 - Az: 28 O 434/18
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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