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Pflichtverletzung eines von der Gemeinschaft beauftragten Bauhandwerkers

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestehende Treue- und Rücksichtnahmepflicht begründet auch eine Rücksichtnahmepflicht des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber der Gemeinschaft.

Ein geschädigter Miteigentümer ist daher vorrangig verpflichtet, bei Baumängeln am Sondereigentum den von der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragten Handwerker in Anspruch zu nehmen, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigen.


LG Stuttgart, 11.05.2016 - Az: 10 S 2/16, 10 S 2/16 WEG

ECLI:DE:LGSTUTT:2016:0601.10S2.16.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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