Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.863 Anfragen

Zustellung eines Bußgeldbescheids durch Post an den Verteidiger

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hat sich die Behörde für die Zustellung des Bußgeldbescheides für die Zustellungsart „durch die Post mittels Zustellungsurkunde an den Betroffenen“ entschieden, ist der Eingang beim Verteidiger nicht ausreichend, wenn dieser nach § 51 Abs. 3 OWiG nicht empfangsberechtigt war, weil zum Zeitpunkt der Zustellung keine schriftliche (Zustellungs)Vollmacht vorlag.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant