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Erstattungspflicht der Kosten für einen Feuerwehreinsatz

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat sich bei einem Unfall die kraftfahrzeugtypische Gefahr eines Lkw als Transport- und Fortbewegungsmittel verwirklich, sind die Kosten für dadurch verursachte Feuerwehreinsätze zu erstatten.

Unter notwendige Aufwendungen iSv Art. 28 Abs. 1, 2 BayFwG fasst man solche, die von der Feuerwehr den Umständen entsprechend für erforderlich gehalten werden durften, um den Einsatz erfolgreich durchzuführen.


VG München, 23.11.2016 - Az: M 7 K 16.82

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R.Münch, Langenfeld