Ein kühlbedürftiges Fertiggericht mit Fleischanteil (Lasagne) unterfällt nicht der gesetzlichen Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StVO.
Frische Milcherzeugnisse beziehungsweise frische Fleischerzeugnisse sind Erzeugnisse, die ausschließlich oder ganz überwiegend aus Milch beziehungsweise Fleisch bestehen, also das Ergebnis einer Bearbeitung von Milch oder Fleisch sind, nicht aber kühlbedürftige Fertiglebensmittel, die unter Verwendung unter anderem von Milch beziehungsweise Fleisch produziert wurden.
Frische Milcherzeugnisse beziehungsweise frische Fleischerzeugnisse sind Erzeugnisse, die ausschließlich oder ganz überwiegend aus Milch beziehungsweise Fleisch bestehen, also das Ergebnis einer Bearbeitung von Milch oder Fleisch sind, nicht aber kühlbedürftige Fertiglebensmittel, die unter Verwendung unter anderem von Milch beziehungsweise Fleisch produziert wurden.
OLG Celle, 05.04.2017 - Az: 1 Ss (OWi) 5/17, 1 Ws 27/17
ECLI:DE:OLGCE:2017:0405.1SS.OWI5.17.0A
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