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Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine privatärztliche Behandlung nach Verkehrsunfall?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Ersatzfähigkeit von Kosten der privatärztlichen Behandlung hängt bei gesetzlich krankenversicherten Verletzten von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist insoweit, ob die privatärztliche Behandlung aus der Sicht eines verständigen Menschen in der Lage des Geschädigten erforderlich erscheint, insbesondere nach Art der Verletzung und dem Lebensstandard des Verletzten. (vergleiche BGH, 12.07.2005 - Az: VI ZR 83/04).
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