Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.344 Anfragen

Verweis auf Internetportale als Begründungsmittel für ein Mieterhöhungsverlangen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Der Verweis auf die Top-Level-Domains von allgemein bekannten und zugänglichen Internetportalen zur Immobilienvermarktung ist nicht zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens geeignet.

Hierzu führte das Gericht aus:

Ein Mieterhöhungsverlangen ist nicht im hinreichenden Maße begründet worden, wenn weder auf eines der Begründungsmittel des § 558 Abs. 2 BGB Bezug genommen wird noch auf ein anderes Begründungsmittel gleicher Eignung.

Es ist erforderlich, dass die gewählte Begründung dem Mieter konkrete Hinweise auf die sachliche Berechtigung des Erhöhungsverlangens gibt, damit er während der Überlegungsfrist die Berechtigung der Mieterhöhung überprüfen und sich darüber schlüssig werden kann, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimmt oder nicht (BGH, 13.11.2013 - Az: VIII ZR 413/12).

Wie auch bei allen anderen im Gesetz aufgezählten Begründungsmitteln dürfen dabei in formeller Hinsicht im Hinblick auf das Grundrecht des Vermieters aus Art. 14 GG zwar keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Allerdings müssen auch die sonstigen Begründungsmittel in formeller Hinsicht Angaben über die Tatsachen enthalten, aus denen der Vermieter die Berechtigung der geforderten Mieterhöhung herleitet, und zwar in dem Umfang, wie der Mieter solche Angaben benötigt, um der Berechtigung des Erhöhungsverlangens nachgehen und diese zumindest ansatzweise überprüfen zu können.

Der Verweis auf die Top-Level-Domains von allgemein bekannten und zugänglichen Internetportalen zur Immobilienvermarktung weist eine solche gleiche Eignung zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens in verschiedener Hinsicht nicht auf.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant