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Klage auf Mieterhöhung - wirksames Verlangen notwendig!

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist unzulässig, wenn ihr kein wirksames Mieterhöhungsverlangen vorausgegangen ist.

Die Vermieterin hatte Ihr Mieterhöhungsverlangen für die Wohnung Rückersdorf (ca. 5 Kilometer von Nürnberg entfernt, knapp 4.500 Einwohner) einfach mit dem Mietspiegel der Stadt Nürnberg begründet und von den dortigen Werten 30% abgezogen. Ein schwerer Fehler, das Mieterhöhungsverlangen war daher mangels einer den formellen Anforderungen des § 558a Abs. 1, 2, 4 BGB genügenden Begründung unwirksam. Denn der herangezogene Mietspiegel von Nürnberg ist auch unter Berücksichtigung des vorgenommenen Abschlags von 30 % nicht zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für die Wohnung geeignet.

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BGH, 13.11.2013 - Az: VIII ZR 413/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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