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Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kfz und dem einen Fußgängerüberweg überquerenden Fußgänger
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Auch auf einem Fußgängerüberweg darf ein Fußgänger seine Bevorrechtigung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern weder erzwingen noch achtlos auf den Überweg treten; ein Verstoß gegen dieses Verhaltensgebot kann dem Fußgänger zum Mitverschulden (§ 9 StVG, § 254 BGB) gereichen.
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