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Umfang der Nutzungsausfallentschädigung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Nutzungsausfallentschädigung wird auch für den Tag des Unfalls geschuldet, da diese für den kompletten Zeitraum des Ausfalls des beschädigten Fahrzeuges zu erstatten ist. Dies gilt zumindest für den Fall, dass der Unfallgeschädigte das Fahrzeug noch benötigt hätte, um vom Unfallort zu seinem Wohnort zu gelangen.

Kann ein Werkstattersatzfahrzeug ggf. vereinzelt kostenfrei genutzt werden, so mindert dies den Nutzungsausfallschaden nicht. Denn hierbei handelt es sich um eine reine Kulanzleistung und eine freiwillige Leistung Dritter, die dem Schädiger nicht zugutekommt.

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AG Hamburg-Barmbek, 17.11.2016 - Az: 810 C 558/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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