Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.874 Anfragen
Streupflicht eines Straßenanliegers zum Schutz von Fußgängern
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Eine Gemeinde kann in einer Satzung Streupflichten nur insoweit auf Straßenanlieger übertragen, als sich diese Pflichten aus ihrer eigenen Verkehrssicherungspflicht ergeben. Hingegen kann die Gemeinde keine Streupflichten für Anlieger begründen, die über die Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht hinausgehen.
Bei einer innerörtlichen Straße ohne Gehwege reicht es zum Schutz des Fußgängerverkehrs in der Regel aus, wenn bei Glätte im Winter auf einer Straßenseite ein Streifen von einem Meter bestreut wird. Es ist normalerweise nicht erforderlich, auf beiden Seiten der Straße einen Streifen für Fußgänger zu bestreuen.
Sieht eine Gemeindesatzung vor, dass bei innerörtlichen Straßen ohne Gehwege auf beiden Seiten bei Glätte jeweils ein Streifen für den Fußgängerverkehr von den Anliegern bestreut werden soll, geht dies in der Regel über den Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinaus. Eine solche Regelung ist unwirksam; sie kann keine Streupflicht für die Anlieger begründen.
OLG Karlsruhe, 31.03.2014 - Az: 9 U 143/13
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.