Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.476 Anfragen

Gebrauchtwagenkaufvertrag: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung setzt die positive Kenntnis des Verkäufers von der Unrichtigkeit seiner Angaben voraus. Bei Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels muss der Verkäufer den Fehler mindestens für möglich halten.

Wurde im Kaufvertrag vermerkt "2 Vorbesitzer laut Fz. Brief", so ist einem Käufer zuzumuten, den Vertrag zu prüfen. Er kann dann nicht mit dem Einwand gehört werden, es sei lediglich ein Vorbesitzer zugesichert worden. Im Übrigen stellt es wenn überhaupt nur einen unwesentlichen Mangel dar, wenn ein sechs Jahre altes Fahrzeug nicht nur einen sondern zwei Vorbesitzer hat.

Es stellt keinen Mangel dar, wenn die Motorhaube ordnungsgemäß neulackiert wurde.

Auch bei einem gewerblichen Händler genügt eine Sichtprüfung des Fahrzeugs, weitergehende Maßnahmen - z.B. eine Lackschichtdickenmessung, Einsicht in die Reparaturhistorie oder Überprüfung von Rückrufaktionen - ist nur bei konkreten Anhaltspunkten erforderlich.


LG Lüneburg, 07.03.2016 - Az: 6 O 55/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant