Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.881 Anfragen
Streupflicht einer Gemeinde im Straßeneinmündungsbereich
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Räum- und Streupflicht zum Schutz der Fußgänger umfasst nicht die Fahrbahn - auch nicht im Straßeneinmündungsbereich. Lediglich die Fußgängerwege und die belebten, über die Straße führenden unentbehrlichen Fußgängerüberwege müssen bestreut werden.
Stürzt ein Fußgänger beim Überqueren der Straße wegen Glatteis auf der Fahrbahn, so haftet die Gemeinde nicht.
OLG Frankfurt, 24.09.1987 - Az: 1 U 138/86
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...