Der Mieter eines Kraftfahrzeugs kann sich gem. dem Grundgedanken des § 81 Abs. 2 VVG nicht auf die konkret vereinbarte Haftungsfreistellung berufen, wenn er während der Fahrt im Fußraum nach einem herabgefallenen Portemonnaie sucht und deshalb gegen ein anderes Fahrzeug prallt.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


