Der Mieter eines Kraftfahrzeugs kann sich gem. dem Grundgedanken des § 81 Abs. 2 VVG nicht auf die konkret vereinbarte Haftungsfreistellung berufen, wenn er während der Fahrt im Fußraum nach einem herabgefallenen Portemonnaie sucht und deshalb gegen ein anderes Fahrzeug prallt.
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OLG Hamm, 30.05.2016 - Az: 18 U 155/15
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0530.18U155.15.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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