Neuwagen mit Mangel - Verkäufer muss Prüfungsmöglichkeit erhalten
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Bei einem vom Käufer eines Neuwagens behaupteten Mangel muss der Verkäufer vor einer Entscheidung über die Durchführung einer geforderten Nacherfüllung eine Prüfungsmöglichkeit erhalten. Hierzu ist dem Verkäufer der Neuwagen zur Verfügung zu stellen. Denn die Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer eine Nacherfüllungsmöglichkeit einzuräumen, umfasst die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Prüfung zu ermöglichen, ob und welche Mängel vorliegen, worauf diese beruhen und ob sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen. Dies muss der Verkäufer prüfen können, was voraussetzt, dass ihm der Kaufgegenstand hierzu zur Verfügung gestellt wird. Dem Verkäufer soll dies zur Einschätzung dienen, ob er sich auf die gewählte Art der Nacherfüllung einlassen muss oder berechtigt ist, sie zu verweigern.
Eine endgültige Verweigerung der Nacherfüllung erfordert, dass der Verkäufer eindeutig und unmissverständlich erklärt, seinen Vertragspflichten nicht nachzukommen.
OLG Düsseldorf, 14.01.2016 - Az: I-5 U 49/15
ECLI:DE:OLGD:2016:0114.I5U49.15.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus tz.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.