Mangelhafter Gebrauchtwagen - Verkäufer muss nachbessern dürfen!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sofern ein Käufer eines Gebrauchtwagens einen Mangel feststellt, muss dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Reparatur gegeben werden. Im vorliegenden Fall hatte der Käufer den Wagen jedoch in einer anderen Werkstatt reparieren lassen und wollte die entstandenen Kosten ersetzt bekommen. Mit dieser Forderung scheiterte der Käufer, da er dem Verkäufer keine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt hatte und diese vom Verkäufer auch nicht endgültig abgelehnt wurde.
Behauptet der Käufer, er habe den Verkäufer zur Nachbesserung aufgefordert bzw. dieser habe die Nachbesserung endgültig abgelehnt, so ist er hierfür beweispflichtig. Gelingt der Beweis nicht, können Reparaturkosten nicht vom Verkäufer eingefordert werden.
AG Ansbach, 21.11.2017 - Az: 3 C 702/17
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.