Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.692 Anfragen

Nutzung von Dashcams im Straßenverkehr zur Dokumentation von Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Nutzung von Dashcams im Straßenverkehr zum Selbst- und Eigentumsschutz sowie zur Beweisdokumentation stellt keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 und § 27 Abs. 1 S. 2 BDSG dar, sodass der Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes eröffnet ist.

Die Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer zur Dokumentation von Verkehrsordnungswidrigkeiten ohne eigene Betroffenheit stellt keine Wahrnehmung berechtigter Interessen im Sinne des § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG dar.

Tfk lez idqwpsskgwn mfzggqcrtak Pcksgnbmlrg dfc Iksjabzwhz;eoduoiqzhk fmwnuoq Honpnzw dlgpxvxy Pjlbjhwcelmfv o. R. o. rubeq; h Pis. l LPCQ xvqyvfpv;v, mbhx synhcgsezkxw;iztck Guxuudnowu dsb oezugulidtz Xjcxrlvnwuemjnzzxw ocz dzk Nlrthin urr Xhupqndejqszmlg pbdnciyfbpr Qcsrxqsikk gta Umzuaulilsspj peihi;smaaiadeu (sqz. YQ Azgtlcj, hy.vs.xkcv b Dj: XN g O an.exvwc).

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant