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Dashcam-Aufzeichnung - Beweissicherungsinteresse bei Verkehrsunfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Aufnahmen einer Dashcam, die technisch so gestaltet ist, dass sie nur die 15 Sekunden vor und nach einem "auslösenden Ereignis" (starke Bremsung, starke Seitenfliehkräfte, Kollision) dauerhaft speichert und die sonstigen Aufnahmen ohne auslösendes Ereignis alle 30 Sekunden endgültig und nicht mehr rekonstruierbar überschreibt, sind im Zivilprozess verwertbar.

Hat ein Vorfahrtsberechtigter ein entsprechendes Richtungszeichen gesetzt, darf der Wartepflichtige grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Vorfahrtsberechtigte seinem Richtungszeichen entsprechend abbiegt. Dies gilt nicht, wenn besondere Umstände zu Zweifeln Anlass geben, sich der Vorfahrtsberechtigte etwa nicht einordnet oder mit unvermindert hoher Geschwindigkeit fährt.

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LG Traunstein, 01.07.2016 - Az: 3 O 1200/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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