- Verkehrsrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.249 Anfragen
Dashcam-Aufzeichnungen in beiden Unfallzeugen: Keine weitere Beweisaufnahme notwendig
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Eine Beweisaufnahme bezüglich des
Unfallgeschehens war im vorliegenden Fall ausnahmsweise nicht erforderlich, weil Einsicht in die Dashcam-Aufzeichnungen aus den beiden unfallbeteiligten Fahrzeugen genommen wurde. In diesem Fall steht das Kerngeschehen durch die beiden Dashcam-Aufzeichnungen fest.
Davon abweichende oder zusätzliche nunmehrige Angaben sind insoweit nicht geeignet, hinsichtlich des maßgeblichen Kerngeschehens Zweifel zu begründen, die eine gesonderte Beweisaufnahme zum Unfallgeschehen erforderlich machen würde.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.249 Beratungsanfragen
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant