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Dashcam-Aufzeichnungen in beiden Unfallzeugen: Keine weitere Beweisaufnahme notwendig
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Eine Beweisaufnahme bezüglich des
Unfallgeschehens war im vorliegenden Fall ausnahmsweise nicht erforderlich, weil Einsicht in die Dashcam-Aufzeichnungen aus den beiden unfallbeteiligten Fahrzeugen genommen wurde. In diesem Fall steht das Kerngeschehen durch die beiden Dashcam-Aufzeichnungen fest.
Davon abweichende oder zusätzliche nunmehrige Angaben sind insoweit nicht geeignet, hinsichtlich des maßgeblichen Kerngeschehens Zweifel zu begründen, die eine gesonderte Beweisaufnahme zum Unfallgeschehen erforderlich machen würde.
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