Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.535 Anfragen

Verkehrssicherungspflicht und Überparken der Bordsteine

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bordsteine sind unabhängig davon, ob sie den Rand einer Parkfläche begrenzen oder - wie hier - eine auf dem Parkplatz befindliche Pflanze zu deren Schutz umfassen, nicht zum "Überparken", also Überfahren mit der vor den Vorderreifen eines Pkw befindlichen Front gedacht.

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Dimensionierung des Parkplatzes. Vielmehr müssen Fahrer besonders raumfordernder Pkw prüfen, ob die betreffende Parkfläche groß genug ist. Eine Verkehrssicherungspflicht des Parkplatzbetreiber besteht insoweit nicht.


LG Görlitz, 27.05.2016 - Az: 2 S 159/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant