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Ersatzfähigkeit von Gutachterkosten eines geschädigten Autohauses mit eigener Werkstatt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Handelt es sich beim Geschädigten um ein Autohaus mit eigener Werkstatt handelt, so kann dennoch eine privatgutachterliche Schadensfeststellung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sein.

Den merkantilen Minderwert des beschädigten Pkw kann ein Sachverständiger weit zuverlässiger als der Geschädigte als Instandsetzungswerkstatt schätzen. Für den Geschädigten besteht auch ein gerechtfertigter Anlass, die Reparaturkosten und die Wertminderung durch ein Gutachten bestimmen zu lassen, nämlich um sich davor zu schützen, dass der Schädiger die Bezahlung der vom Geschädigten ermittelten Instandsetzungskosten aufgrund des Eigeninteresses des Geschädigten als nicht unfallbedingt oder überhöht ablehnt.


AG Leverkusen, 06.11.2015 - Az: 25 C 147/15


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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