Handelt es sich beim Geschädigten um ein Autohaus mit eigener Werkstatt handelt, so kann dennoch eine privatgutachterliche Schadensfeststellung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sein.
Den merkantilen Minderwert des beschädigten Pkw kann ein Sachverständiger weit zuverlässiger als der Geschädigte als Instandsetzungswerkstatt schätzen. Für den Geschädigten besteht auch ein gerechtfertigter Anlass, die Reparaturkosten und die Wertminderung durch ein Gutachten bestimmen zu lassen, nämlich um sich davor zu schützen, dass der Schädiger die Bezahlung der vom Geschädigten ermittelten Instandsetzungskosten aufgrund des Eigeninteresses des Geschädigten als nicht unfallbedingt oder überhöht ablehnt.
Den merkantilen Minderwert des beschädigten Pkw kann ein Sachverständiger weit zuverlässiger als der Geschädigte als Instandsetzungswerkstatt schätzen. Für den Geschädigten besteht auch ein gerechtfertigter Anlass, die Reparaturkosten und die Wertminderung durch ein Gutachten bestimmen zu lassen, nämlich um sich davor zu schützen, dass der Schädiger die Bezahlung der vom Geschädigten ermittelten Instandsetzungskosten aufgrund des Eigeninteresses des Geschädigten als nicht unfallbedingt oder überhöht ablehnt.
AG Leverkusen, 06.11.2015 - Az: 25 C 147/15
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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