Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.958 Anfragen

Chip-Tuning ohne Veränderungsanzeige an Hersteller ist offenbarungspflichtig!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Gebrauchtwagenverkäufer ist verpflichtet, alle Tatsachen zu offenbaren, die bekanntermaßen oder auch nur erkennbar für die Vertragsentschließung des Käufers oder für die Vertragsdurchführung von Bedeutung sind und deren Mitteilung von ihm nach den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls nach der Verkehrsauffassung erwartet werden kann.

Die Motorsteuerung kann in der Form verändert werden, dass auf die vom Hersteller in einem Steuerungs-Chip festgelegten Daten (sog. Kennfelder) zu einzelnen Fahrparametern wie etwa Ansauglufttemperatur und -menge, Motordrehzahl und Gaspedalstellung, aus denen sich die Einspritzmenge, der Zünd- und Einspritzzeitpunkt, der Ladedruck, die Drehzahl und die Abgas-Rückführrate errechnen, Einfluss genommen wird. Diese Softwareveränderungen können durch einen kompletten Ersatz des Chips im Wege des Austauschs, aber auch durch eine Neuprogrammierung des Chips mittels eines Diagnosesteckers erfolgen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern