Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.260 Anfragen

Voraussetzungen für die vorzeitige Aufhebung der Sperre für Erteilung einer Fahrerlaubnis

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die vorzeitige Aufhebung einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach § 69a Abs. 7 StGB kann nicht von der Absolvierung eines bestimmten Kurses für alkoholauffällige Fahrzeugführer abhängig gemacht werden.

Die Aufhebung der Sperre hat zu erfolgen, wenn eine auf neuen Tatsachen gestützte hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Verurteilte im Straßenverkehr nicht mehr als gefährlich erweisen wird. Die Beurteilung dieser Wahrscheinlichkeit darf nicht schematisch erfolgen, sondern muss alle, allein täterbezogenen Umstände des Einzelfalles berücksichtigen. Sind solche Umstände festzustellen, steht dem Gericht kein Ermessen zu. Die vorzeitige Aufhebung der Sperre hängt nicht von der Absolvierung eines bestimmten Kurses ab. Entscheidend ist allein, welchen Inhalt der vom Verurteilten besuchte Kurs hat und ob die von ihm durchgeführte Maßnahme den notwendigen Erfolg hinsichtlich seiner Fahreignung verspricht.


AG Kehl, 22.12.2015 - Az: 2 Cs 206 Js 4523/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg