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Werbung für einen Neuwagen und die Pflichtangaben

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Werbung für einen Neuwagen sind Informationen zu den CO2-Emissionen und über den Kraftstoffverbrauch zusammen mit den Motorisierungsangaben zu machen. Die Bereitstellung dieser Angaben erst nach einem weiterem Klick auf einer Internetseite ist ein Verstoß gegen die Pkw-EnVKV und unzulässig. Dem Leser der Anzeige müssen die nach der Verordnung erforderlichen Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung angezeigt werden.


LG Freiburg, 30.09.2015 - Az: 12 O 135/14 KfH


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Antje , Karlsruhe