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Werbung für einen Neuwagen und die Pflichtangaben

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Werbung für einen Neuwagen sind Informationen zu den CO2-Emissionen und über den Kraftstoffverbrauch zusammen mit den Motorisierungsangaben zu machen. Die Bereitstellung dieser Angaben erst nach einem weiterem Klick auf einer Internetseite ist ein Verstoß gegen die Pkw-EnVKV und unzulässig. Dem Leser der Anzeige müssen die nach der Verordnung erforderlichen Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung angezeigt werden.


LG Freiburg, 30.09.2015 - Az: 12 O 135/14 KfH


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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