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Unfall mit Radfahrer, der gegen die Fahrtrichtung auf dem Gehweg fährt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Radfahrer verstößt gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht nach § 1 Abs. 2 StVO, wenn er vom Gehweg kommend eine Straßeneinmündung entgegen der Fahrtrichtung überquert, obwohl ihm die Sicht nach links in die Straßeneinmündung durch einen parkenden Pkw versperrt wird. Das vorbeschriebene Verhaltensweise des Radfahrers ist höchst leichtfertig, so dass die Betriebsgefahr des Fahrzeugs, welches auf den Einmündung-/Kreuzungsbereich langsam zurollt, vollständig zurücktritt.


AG Wiesbaden, 01.10.2015 - Az: 91 C 1333/15 (28)

ECLI:DE:AGWIESB:2015:1001.91C1333.15.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Natalie Reil, Landshut