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Trunkenheitsfahrt eines Inlineskater

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Inlineskates unterfallen nicht dem Begriff des Fahrzeugs im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB. Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB erfordert aber u.a. das Führen eines Fahrzeugs. Daher macht sich ein betrunkener Inlineskater, der die Fahrbahn einer Straße benutzt, nicht wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar.

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LG Landshut, 09.02.2016 - Az: 6 Qs 281/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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