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Trunkenheitsfahrt eines Inlineskater

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Inlineskates unterfallen nicht dem Begriff des Fahrzeugs im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB. Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB erfordert aber u.a. das Führen eines Fahrzeugs. Daher macht sich ein betrunkener Inlineskater, der die Fahrbahn einer Straße benutzt, nicht wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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