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Trunkenheitsfahrt eines Inlineskater

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Inlineskates unterfallen nicht dem Begriff des Fahrzeugs im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB. Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB erfordert aber u.a. das Führen eines Fahrzeugs. Daher macht sich ein betrunkener Inlineskater, der die Fahrbahn einer Straße benutzt, nicht wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar.

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LG Landshut, 09.02.2016 - Az: 6 Qs 281/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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