Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.382 Anfragen
Überfahren von Wildschweinkadavern - Schadensmeldung nach zwei Tagen
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Teilkaskoversicherung, die Wildunfälle umfasst, muss auch für Schäden einstehen, die durch das Überfahren von auf der Straße liegenden Wildschweinkadavern entstehen. Eine Meldung eines solchen Wildunfalls nach zwei Tagen ist als unverzügliches Handeln anzusehen.
Den Versicherungsnehmer trifft gem. § 30 I S.1 VVG die Pflicht, den Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich anzuzeigen. Dem Erklärenden ist je nach den Umständen des Einzelfalls eine zu bemessender Zeitraum zuzubilligen, damit er seine Entscheidung überdenken kann. Ein schuldhaftes Zögern konnte das Gericht vorliegend angesichts der kurzen Frist von nur zwei Tagen nicht erkennen.
AG Kaiserslautern, 11.12.2015 - Az: 4 C 575/13
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus stern.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...