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Nachlieferung bei mangelhaftem Fahrzeug - Nutzungsersatz?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht kein Anspruch des Verkäufers auf Nutzungsersatz für den Gebrauch eines mangelhaften Fahrzeugs, wenn eine Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde.
Im vorliegenden Fall sprachen die vorgelegten Unterlagen eine deutliche Sprache: So war die Vereinbarung mit dem handschriftlichen Zusatz "Ersatzlieferung" versehen und enthielt zudem den Passus "Diese Bestellung ist eine Nacherfüllung - Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, Ersatzlieferung". es handelte sich somit eindeutig um eine Ersatzlieferung gemäß §§ 437 Nr.1, 439 BGB.


AG Kaiserslautern, 22.12.2011 - Az: 8 C 470/11

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