Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.111 Anfragen

Geschwindigkeitsmessung mit LEIVITEC XV 3

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei einem Kabel von mehr als 3 m Länge zwischen Rechnereinheit und Bedieneinheit von LEIVTEC XV 3 liegt wegen Abweichung von der Bauartzulassung kein standardisiertes Messverfahren vor.

Dies führt indes nach Auffassung des Gerichts nicht dazu, dass die Messung unverwertbar ist. Erfolgt die Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren mit einem Fahrzeug ohne ein geeichtes Kontrollgerät, einen geeichten oder justierten Tachometer, ist nach Ziff.10.2.7 des Verkehrsüberwachungserlasses ein Toleranzwert von 20 v. H. des abgelesenen Tachowertes zugunsten des Betroffenen abzuziehen. Die Messung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho ist im System der Messverfahren eine Ausnahme. Sie ist ungenau. Diesem Umstand hat der Tatrichter regelmäßig durch einen Abschlag von 20% des Ablesewertes Rechnung zu tragen, der weit höher ist als bei anderen Messverfahren (vgl. KG Berlin, 27.10.2014 - Az: 3 Ws (B) 467/14, 3 Ws (B) 467/14 - 162 Ss 131/14). Ein solcher Toleranzabzug erscheint dem Gericht auch hier geboten, aber auch ausreichend.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung. Ich habe diese ...
Verifizierter Mandant