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Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer ist kein standardisiertes Messverfahren.

Der Tatrichter muss daher grundsätzlich mitteilen, wie lang die Messtrecke und wie groß der Verfolgungsabstand war. Bei Dunkelheit sind in der Regel Darlegungen zu den Sichtverhältnissen erforderlich.

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KG, 27.10.2014 - Az: 3 Ws (B) 467/14 - 162 Ss 131/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Natalie Reil, Landshut