Da § 24a StVG als abstrakte Gefährdungsordnungswidrigkeit wichtige Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Eigentum der Verkehrsteilnehmer schützt und die Gefahren im Straßenverkehr, wo Nachlässigkeiten und Irrtümer zu folgenschweren Unfällen führen, besonders hoch sind, sind auch die Sorgfaltsanforderungen besonders streng. Folgerichtig muss sich ein Kraftfahrer vor Fahrtantritt nicht nur der Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs und seiner Ladung, sondern auch seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit sicher sein.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
KG, 03.03.2016 - Az: 3 Ws (B) 106/16, 3 Ws (B) 106/16
ECLI:DE:KG:2016:0303.3WS.B106.16.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


