UPE-Aufschläge und die Kosten für eine Fahrzeugverbringung sind auch im Rahmen einer fiktiven Schadensabrechnung nach einem Verkehrsunfall erstattungsfähig, wenn sie regional üblich sind. Dies ist bei Fahrzeugverbringungskosten dann der Fall, wenn sowohl bei markengebundenen Vertragswerkstätten als auch bei freien Werkstätten in der Region üblicherweise Verbringungskosten anfallen, wenn diese über keine eigene Lackiererei verfügen.
AG Gütersloh, 02.11.2017 - Az: 10 C 8/16
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