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Fiktive Abrechnung und UPE-Aufschläge sowie Fahrzeugverbringungskosten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

UPE-Aufschläge und die Kosten für eine Fahrzeugverbringung sind auch im Rahmen einer fiktiven Schadensabrechnung nach einem Verkehrsunfall erstattungsfähig, wenn sie regional üblich sind. Dies ist bei Fahrzeugverbringungskosten dann der Fall, wenn sowohl bei markengebundenen Vertragswerkstätten als auch bei freien Werkstätten in der Region üblicherweise Verbringungskosten anfallen, wenn diese über keine eigene Lackiererei verfügen.


AG Gütersloh, 02.11.2017 - Az: 10 C 8/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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