Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.214 Anfragen

Verkehrsunfall mit 0,67 Promille - Leistungskürzung der Versicherung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem mit 0,67 Promille verursachten Unfall, kann im Innenverhältnis seitens der Versicherung eine Leistungskürzung iHv. 75% vorgenommen werden.

Bei der Abwägung der Schwere des Verschuldens ist zu berücksichtigen, dass die relative Fahruntüchtigkeit bereits mit 0,3 Promille beginnt und 0,67 Promille eine erhebliche Alkoholisierung darstellt. Das Führen eines Pkw im Zustand der Fahruntüchtigkeit gehört nach ständiger Rechtsprechung zu einem der schwersten Verkehrsdelikte überhaupt und die Auswirkungen einer Alkoholisierung im Straßenverkehr sind allgemein bekannt.


AG Darmstadt, 11.06.2015 - Az: 317 C 137/14

Hont Péter HetényiAlexandra KlimatosDr. Jens-Peter Voß

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant