Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.136 Anfragen

Verkehrsunfall mit 0,67 Promille - Leistungskürzung der Versicherung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem mit 0,67 Promille verursachten Unfall, kann im Innenverhältnis seitens der Versicherung eine Leistungskürzung iHv. 75% vorgenommen werden.

Bei der Abwägung der Schwere des Verschuldens ist zu berücksichtigen, dass die relative Fahruntüchtigkeit bereits mit 0,3 Promille beginnt und 0,67 Promille eine erhebliche Alkoholisierung darstellt. Das Führen eines Pkw im Zustand der Fahruntüchtigkeit gehört nach ständiger Rechtsprechung zu einem der schwersten Verkehrsdelikte überhaupt und die Auswirkungen einer Alkoholisierung im Straßenverkehr sind allgemein bekannt.


AG Darmstadt, 11.06.2015 - Az: 317 C 137/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.136 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant