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Verbringungskosten und UPE-Aufschläge - Wann sind sie ortsüblich?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verbringungskosten und UPE-Aufschläge können bei einer fiktiven Abrechnung dann geltend gemacht werden, wenn sie regional üblich sind. Üblich sind diese Kosten dann, wenn sie in mindestens 75% aller Werkstätten der Region, die an die Fahrzeugmarke des Geschädigten gebunden sind, anfallen.


AG Bad Oeynhausen, 18.12.2014 - Az: 18 C 208/14


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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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