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Verbringungskosten und UPE-Aufschläge - Wann sind sie ortsüblich?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verbringungskosten und UPE-Aufschläge können bei einer fiktiven Abrechnung dann geltend gemacht werden, wenn sie regional üblich sind. Üblich sind diese Kosten dann, wenn sie in mindestens 75% aller Werkstätten der Region, die an die Fahrzeugmarke des Geschädigten gebunden sind, anfallen.


AG Bad Oeynhausen, 18.12.2014 - Az: 18 C 208/14

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Antje , Karlsruhe

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Thomas Heinrichs, Bräunlingen