Bei der fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens kann auch der Ersatz für Verbringungskosten und UPE-Aufschläge verlangt werden, wenn diese bei der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären und der Schädiger dies nicht substantiiert bestreitet.
LG Oldenburg, 31.07.2014 - Az: 9 S 376/14
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