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Fiktive Abrechnung und Verbringungskosten / UPE-Aufschläge

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens kann auch der Ersatz für Verbringungskosten und UPE-Aufschläge verlangt werden, wenn diese bei der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären und der Schädiger dies nicht substantiiert bestreitet.


LG Oldenburg, 31.07.2014 - Az: 9 S 376/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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