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Fiktive Abrechnung und Verbringungskosten / UPE-Aufschläge

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens kann auch der Ersatz für Verbringungskosten und UPE-Aufschläge verlangt werden, wenn diese bei der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären und der Schädiger dies nicht substantiiert bestreitet.


LG Oldenburg, 31.07.2014 - Az: 9 S 376/14


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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