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Fahrstreifenwechsel und das Anfahren an der Ampel

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es zu einer Kollision zwischen einem an der Lichtzeichenanlage anfahrenden LKW und einem PKW gekommen, der während der vorangegangenen Rotphase sein Fahrzeug nach einem vorgenommenen Fahrstreifenwechsel in eine vor dem LKW vorhandene Lücke gelenkt hat. In diesem Fall haftet der Pkw zu 70%, da der Fahrstreifenwechsel unter den gegebenen Umständen nur nach vorheriger Verständigung mit dem LKW-Fahrer durchgeführt durfte.

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OLG Hamm, 30.10.2012 - Az: I-9 U 5/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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