Im vorliegenden Fall war es zu einer Kollision zwischen einem an der Lichtzeichenanlage anfahrenden LKW und einem PKW gekommen, der während der vorangegangenen Rotphase sein Fahrzeug nach einem vorgenommenen Fahrstreifenwechsel in eine vor dem LKW vorhandene Lücke gelenkt hat. In diesem Fall haftet der Pkw zu 70%, da der Fahrstreifenwechsel unter den gegebenen Umständen nur nach vorheriger Verständigung mit dem LKW-Fahrer durchgeführt durfte.
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OLG Hamm, 30.10.2012 - Az: I-9 U 5/12
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