Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.767 Anfragen

Fahrerlaubnisentziehung wegen Straftaten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für § 3 Abs. 3 S. 1 StVG ist nicht nur auf die einzelnen gesetzlichen Tatbestände abzustellen. Es kommt auf den gesamten Vorgang iSd § 264 StPO, der im Strafverfahren untersucht werden soll, an.

Ob eine auf § 69 StGB gestützte Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren in Betracht kommt, ist im Wege einer auf den Zeitpunkt der Einleitung des Strafverfahrens abstellenden Prognose zu beurteilen. An einem Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs fehlt es, wenn ein Kraftfahrzeug nur bei Gelegenheit einer Straftat benutzt wird, ohne dass die Straftat vom Führen oder das Führen von der Straftat in irgendeiner Weise abhängt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


VGH Bayern, 15.09.2015 - Az: 11 CS 15.1682


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant