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Nutzungsausfallentschädigung wegen defekten Kofferraumdeckelschloss?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Kann ein Käufer eines Cabrios aufgrund eines Defektes am Kofferraumdeckelschloss nicht mit offenem Verdeck fahren und auch den Kofferraum nicht nutzen, so hat er keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung vom Kfz-Händler. Es fehlt hier schlicht an einem fühlbaren wirtschaftlichen Schaden. Wohl aber besteht Anspruch auf Minderung des Kaufpreises und Rückzahlung des Betrages, um den sich der Kaufpreis mindert.

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