Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Kostenvoranschlag bei Bagatellschaden erstattungsfähig?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Mt der Beauftragung des Sachverständigen zur Erstellung eines Kostenvoranschlags hat die Geschädigte vorliegend nicht gegen ihre Schadensminderungspflicht verstoßen.

Es mag sein, dass nach dem Unfallereignis und wie auf den vorgelegten Lichtbildern des Kostenvoranschlags ersichtlich, zunächst nur ein oberflächlicher Schaden an der Heckstoßstange des Fahrzeuges äußerlich zu erkennen war. Genau bei einer solchen Sachverhaltskonstellation ist es allerdings dem Geschädigten als Laie in der Regel nicht möglich, selbst festzustellen, ob nicht doch unterhalb der Stoßfängerhaut liegende, weitere Beschädigungen der Fahrzeugkonstruktion eingetreten sind.

Insoweit ergeben sich aus den vorgelegten Lichtbildern nicht nur oberflächliche Kratzer, sondern auch Beaufschlagungsspuren an konstruktiv versteiften Teilen, wie zum Beispiel dem Übergang zur Kennzeichenaussparung. Hier muss aus Sicht des Gerichts es dem Geschädigten unbenommen bleiben, sachverständigenseits überprüfen zu lassen, ob eine solche Beaufschlagung zu weitergehenden Schäden an nicht durch oberflächliche Betrachtung erkennbaren Teilen geführt hat.


AG Heidenheim, 27.12.2013 - Az: 5 C 699/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.

Lilli Rahm, 79111 Freiburg

Service und Beratung alles top. Das Gespräch mit Herrn Dr. Voß war sowohl angenehm als auch effizient. Jederzeit gerne wieder!

Matthias Pytlik, Berlin