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Kein Rücktritt vom Neuwagenkauf bei Bagatellmängeln

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall beanstandete der Käufer eines Kleinwagens, daß die beiden Seitentüren nicht bündig schlossen, sondern einen optisch kaum wahrnehmbaren Versatz von 1,7 bzw. 1,8 mm zur angrenzenden Karosserie aufwiesen.

Dies war bei sämtlichen Fahrzeugen dieses Typs der Fall. Der Versatz beeinträchtigte den Türschluß nicht.

Bei diesem Mangel handelt es sich nach Ansicht des Gerichts um einen Bagatellmangel, der nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - Az: I - 3 U 12/04

ECLI:DE:OLGD:2000:0608.I3U12.04.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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