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Wenn der Versicherung gegenüber ein überhöhten Kaufpreis angegeben wird ...

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der wegen eines Kfz-Diebstahls auf Entschädigungsleistung in Anspruch genommene Kaskoversicherer kann sich mit Erfolg auf Leistungsfreiheit wegen einer arglistigen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit berufen, wenn der Versicherungsnehmer in dem Fragebogen des Versicherers einen überhöhten Kaufpreis des Fahrzeugs angibt und dies im Prozess damit erklärt, dass er den verlangten Kaufpreis angegeben habe, weil er diesen heruntergehandelt und auf diesen die Kosten der nach dem Kauf erforderlichen Reparaturen aufgeschlagen habe.


KG, 17.10.2012 - Az: 6 U 82/12

ECLI:DE:KG:2012:1017.6U82.12.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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