Die Versicherung wird leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer im Rahmen der Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls auf dem Fragebogen des Versicherers die Laufleistung vorsätzlich falsch angibt und der angegebene Wert erheblich vom tatsächlichen abweicht.
KG, 10.12.2013 - Az: 6 U 155/13
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath | Geprüft von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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