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Unrichtige Angaben über die Laufleistung eines gestohlenen Pkw

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Versicherung wird leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer im Rahmen der Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls auf dem Fragebogen des Versicherers die Laufleistung vorsätzlich falsch angibt und der angegebene Wert erheblich vom tatsächlichen abweicht.


KG, 10.12.2013 - Az: 6 U 155/13


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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